BNP Paribas: 830.000 Euro Strafe wegen Verstößen gegen Wertpapierrichtlinien

Die französische Großbank BNP Paribas muss eine erhebliche Geldbuße zahlen, weil sie gegen wichtige Wertpapierrichtlinien verstoßen hat. Die Bafin verhängte eine Strafe von insgesamt 830.000 Euro.

Yara Wilske

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Yara Wilske

Veröffentlicht am

26.7.24

BNP Paribas: 830.000 Euro Strafe wegen Verstößen gegen Wertpapierrichtlinien

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BNP Paribas | Mediathek

Die französische Großbank BNP Paribas muss eine erhebliche Geldbuße zahlen, weil sie gegen wichtige Wertpapierrichtlinien verstoßen hat. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verhängte eine Strafe von insgesamt 830.000 Euro. Im Fokus stehen die deutschen Marken Consors und DAB, die Teil der BNP Paribas sind.

Versäumnisse bei der Kundeninformation

Am 3. Juli entschied die Bafin, dass BNP Paribas gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes und der EU-Delegierten Verordnung verstoßen hat. Insbesondere wurden Kunden nicht ausreichend und rechtzeitig über alle Kosten und Nebenkosten von Finanzinstrumenten informiert. Diese Verstöße betrafen die Geschäftsjahre 2019 und 2020.

Mangelnde Prüfung der Kundenangaben

Zusätzlich stellte die Bafin fest, dass in einigen Fällen Wertpapierdienstleistungen erbracht wurden, ohne die finanziellen Verhältnisse der Kunden gründlich zu überprüfen. Diese Versäumnisse sind besonders kritisch, da sie das Vertrauen in die Finanzberatung und den Schutz der Anleger gefährden. Die umfangreiche Geeignetheitsprüfung

Reaktion der BNP Paribas

Ein Sprecher der BNP Paribas erklärte, dass die Bank die Entscheidung der Bafin akzeptiere und keine Rechtsmittel dagegen einlegen werde. Bereits 2020 habe die Bank Maßnahmen ergriffen, um die festgestellten Mängel zu beheben.

Hintergrund: MiFID-II-Richtlinie

Die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID-II, die 2018 in Kraft trat, setzt strenge Vorgaben für Wertpapierdienstleister. Ziel der Regulatorik ist es, Anleger besser zu schützen und die Märkte transparenter zu machen. Zu den Anforderungen gehören ausführliche Informationspflichten, die Aufzeichnung von Beratungsgesprächen und die Überprüfung der Eignung von Finanzprodukten für Kunden.

Dabei basiert die Strafe auf mehreren grundlegenden Anforderungen an Wertpapierdienstleister:

  • Informationspflichten:
    Kunden müssen umfassend über die Art und Risiken der Finanzdienstleistungen informiert werden, um fundierte Anlageentscheidungen treffen zu können.
  • Rechtzeitige Information:
    Die Informationen zu den Anlageinstrumenten müssen vor Erbringung der Dienstleistung bereitgestellt werden.
  • Eignungsprüfung:
    Es muss sichergestellt werden, dass ein Produkt für den Kunden geeignet und angemessen ist. Diese Geeignetheitsprüfung muss auch in ausreichendem Maß erfolgen und unbedingt dokumentiert werden.
  • Kundenbefragung:
    Kunden müssen zu ihrem Wissen über Finanzinstrumente, ihren Anlagezielen, ihrer Risikotoleranz und ihrer finanziellen Situation befragt werden.

Die BNP Paribas hat es in den betroffenen Jahren versäumt, diese Anforderungen vollständig zu erfüllen, was nun zu der erheblichen Geldstrafe führte. Die Anerkennung der Strafe deutet darauf hin, dass die BNP Paribas die Mängel bereits umfangreich bearbeitet (hat).

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