Die BaFin hat der Meier + Partner Vermögensverwaltung AG die sofortige Einstellung ihrer unerlaubten Anlagevermittlung und -beratung in Deutschland angeordnet. Anleger werden aufgefordert, vor einer Geschäftsbeziehung die BaFin-Zulassung eines Anbieters zu überprüfen.
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Die Finanzaufsicht BaFin hat der Meier + Partner Vermögensverwaltung AG aus der Schweiz am 17. Juni 2024 eine klare Ansage gemacht: Schluss mit der unerlaubten Anlagevermittlung und -beratung in Deutschland. Das Unternehmen hatte in Deutschland ohne die erforderliche Genehmigung der BaFin agiert und dabei nicht nur den Kauf von Aktien empfohlen, sondern auch versprochen, im richtigen Moment Hinweise zum Verkauf zu geben.
Die Anordnung der BaFin ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber sofort vollziehbar. Das zeigt, wie ernst die Behörde es meint, wenn es darum geht, Anlegerinnen und Anleger vor unregulierten Anbietern zu schützen. Unerlaubte Finanzgeschäfte haben in Deutschland keinen Platz – und die BaFin wird nicht zögern, auch in Zukunft hart durchzugreifen.
Die BaFin macht unmissverständlich klar: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten will, braucht eine Genehmigung. Und das gilt nicht nur für heimische Unternehmen, sondern auch für solche, die aus dem Ausland in den deutschen Markt drängen. Anlegerinnen und Anleger sollten daher stets prüfen, ob ein Anbieter von der BaFin zugelassen ist. Die Unternehmensdatenbank der BaFin bietet hier eine verlässliche Orientierung.
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