Verfassungsbeschwerde gegen einwöchiges Abschlussverbot von Restschuldversicherungen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zusammen mit 22 Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz eingereicht, das den Abschluss von Restschuldversicherungen erst eine Woche nach Abschluss des Darlehensvertrages erlaubt. Der GDV kritisiert die Regelung als europarechtswidrig und warnt vor einer Schutzlücke für Kunden in der ersten Woche nach Vertragsabschluss.

Yara Wilske

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Yara Wilske

Veröffentlicht am

15.7.24

Verfassungsbeschwerde gegen einwöchiges Abschlussverbot von Restschuldversicherungen

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GDV | Presse & Medien

Ab Januar 2025 dürfen Restschuldversicherungen frühestens eine Woche nach dem Abschluss eines Darlehensvertrages abgeschlossen werden. Dieses neue Gesetz, Teil des sogenannten Zukunftsfinanzierungsgesetzes, wird von Verbraucherschützern begrüßt, aber von Versicherern stark kritisiert.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und 22 weitere Unternehmen haben deshalb eine Verfassungsbeschwerde gegen das einwöchige Abschlussverbot eingereicht. Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV, bezeichnete die Regelung als „europarechtswidrig“ und argumentierte, dass die europäische Verbraucherkreditrichtlinie Versicherern vorschreibt, Restschuldversicherungen zeitgleich mit dem Darlehensvertrag anzubieten (Quelle: GDV).

Restschuldversicherungen sollen Kreditnehmer vor Zahlungsausfällen schützen, wenn sie beispielsweise arbeitslos werden oder arbeitsunfähig sind. Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass diese Policen oft überflüssig und teuer seien, da sie umfangreiche Ausschlussklauseln und lange Wartezeiten enthalten. Der Bund der Versicherten (BdV) hält die Beiträge zudem für unverhältnismäßig hoch im Vergleich zur versicherten Leistung und kritisiert die Provisionen.

Eine Untersuchung der Finanzaufsicht BaFin zeigte, dass die Prämien für Restschuldversicherungen bei fast allen Kreditinstituten gesunken sind, was auf den gesetzlichen Provisionsdeckel von 2,5 Prozent des Darlehensbetrags zurückzuführen ist. Dennoch stellte die BaFin fest, dass Berater in einigen Fällen weiterhin suggerieren, der Darlehensvertrag sei nur mit Abschluss einer Restschuldversicherung möglich. Schriftliche Hinweise auf die Freiwilligkeit der Versicherung sind jedoch in allen Vertragsunterlagen enthalten.

Durch die neue Sieben-Tages-Frist haben Verbraucher mehr Zeit, über den Abschluss einer Restschuldversicherung nachzudenken. Der GDV kritisiert jedoch, dass diese Frist eine Schutzlücke schafft, da Kunden in der ersten Woche nach Abschluss des Darlehensvertrages ohne Versicherungsschutz dastehen könnten. Schumann betonte, dass Kunden bereits jetzt die Möglichkeit haben, die Versicherung binnen 30 Tagen zu widerrufen, und sieht das einwöchige Abschlussverbot daher als unnötig an.

Der GDV schätzt das Prämienvolumen der Restschuldversicherungen für 2022 auf etwa vier Milliarden Euro in Deutschland. Die Versicherer befürchten durch die neue Regelung Umsatzeinbußen und argumentieren, dass die sofortige Absicherung der Kunden gewährleistet sein sollte.

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